16.03.20

Coronavirus: weitere Informationen zu der Schulschließung ab dem 18.3.

Liebe Eltern,

nach der von der Landesregierung beschlossenen Schulschließung gilt es nun Sie als Eltern bestmöglich zu informieren.

Frage: Darf mein Kind ab Mittwoch, 18.03.2020, in die Schule?

Antwort: Grundsätzlich gilt, dass KEIN Kind in die Schule soll. Allerdings wird in ganz bestimmten Fällen eine Ausnahme gemacht, wenn in Ihrer Familie folgende Bedingungen vorliegen.

  1. Beide Elternteile sind in einer sogenannten kritischen Infrastruktur    (Berufe, die der Aufrechterhaltung des notwendigen, öffentlichen Lebens  dienen) tätig.
  2. Sie sind alleinerziehend und sind in einer kritischen Infrastruktur tätig.

Sollte bei Ihnen Punkt a) oder b) zutreffen, müssen Sie der Schulleitung (Herr Skukies) eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers (NUR kritische Infrastruktur) vorlegen. Dann besteht für Ihr Kind die Möglichkeit des Schulbesuchs in der Notfallbetreuung.

Für alle andere Kinder gilt ausschließlich KEIN Schulbesuch. Das heißt auch, dass, wenn Sie Ihr Kind dennoch zur Schule schicken, dieses Kind nicht versichert ist und auch keinen Einlass findet darf.

Frage: Woran muss mein Kind arbeiten und woher weiß ich das als Elternteil?

Antwort: Auf unserer Homepage wird extra für die Schulschließungszeit ein neuer Überpunkt „Corona-Unterricht“ erstellt. Hier finden Sie als Unterpunkt die jeweilige Klasse Ihres Kindes. Dort sind Arbeitspläne und oder Arbeitsanweisungen bis spätestens Mittwoch, 18.3.2020, hinterlegt. Ebenfalls finden Sie dementsprechend eine Übersicht darüber, welche Materialien benötigt werden.

HINWEIS: Sollten Sie noch Materialien benötigen (z. B. ein neues Lies-Mal-Heft, weil Ihr Kind das aktuelle beendet hat), können Sie diese zu den Schulzeiten im Sekretariat oder in Rücksprache mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abholen. Bitte beachten Sie hierfür die Anweisungen im Unterpunkt der Klasse Ihres Kindes.

Frage: Was passiert mit den Arbeitsergebnissen meines Kindes?

Antwort: Die Arbeitsergebnisse werden von den jeweiligen Klassenlehrern/-innen im Anschluss kontrolliert und mit in die Bewertung für das Zeugnis einbezogen.

Frage: Wie lange wird mein Kind betreut? (Sofern es den o. g. Bedingungen entspricht)

Antwort: Auch hier gibt es 2 Varianten.

  1. Ihr Kind ist nicht in der Betreuung (OGS / VHTS) angemeldet – dann wird Ihr Kind solange in der Schule am Vormittag betreut, wie es laut regulärem Stundenplan Unterricht gehabt hätte.
  2. Ihr Kind ist in der Betreuung (OGS / VHTS) angemeldet – dann wird Ihr Kind jeden Tag bis 14.00 Uhr (VHTS) oder 16.00 Uhr (OGS) betreut.

Frage: Was ist, wenn ich noch irgendwelche Fragen bzgl. schulischer Angelegenheiten habe?

Antwort: Das Sekretariat ist in der Zeit bis zu den Osterferien montags bis freitags zu den normalen Schulzeiten besetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies, Schulleitung