11.05.20

Elterninformation zur OGS/VHTS

Liebe Eltern,

wie es in den vergangenen Wochen und Tagen leider schon langsam zur Routine geworden ist, kommen fast täglich neue Informationen und Vorgaben, die erst kürzlich geäußerte Aussagen revidieren oder im besten Falle lediglich eine neue Lesart verleihen. Dieses gilt nun auch für den großen Bereich Notbetreuung/Betreuung/OGS/VHTS!

Nachdem die Landesregierung am Mittwoch, 06.05.2020, im Zuge der vorsichtigen Schulöffnungen auch den Wiedereinstieg in die Betreuungssysteme OGS und VHTS beschlossen hatte, hat die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Borken am Donnerstag, 07.05.2020, entschieden, dass die Systeme OGS/VHTS weiterhin lediglich für die Versorgung der Notbetreuung genutzt werden sollen. Hintergrund ist der, dass im Kreis Borken die Schulen zu unterschiedlich mit personellen Ressourcen ausgestatten sind, um einheitlich parallel OGS/VHTS und die Notbetreuung anbieten zu können. Daher haben, wie oben geschrieben, die Bürgermeister der Städte und Kommune des Kreises Borken vereinbart, dass in diesem Fall an allen Schulen einheitlich NUR die Notbetreuung im Nachmittagsbereich angeboten wird. Diese Entscheidung lag vielen Schulen zum Zeitpunkt der Elterninformation (Homepageveröffentlichung) noch nicht vor, sodass es hier mal wieder leider zu Missverständnissen kommen kann, wofür ich mich bei Ihnen entschuldigen möchte. Zusätzlich wurden aber auch die Rahmenbedingen innerhalb der Notbetreuung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das heißt:

  • Die Kinder, die einen schriftlich nachgewiesen Bedarf an Notbetreuung haben, können diesen auch im Nachmittagsbereich (in Werth bis max. 14.00 Uhr, in Isselburg bis max. 16.00 Uhr, wie die üblich angebotenen Betreuungszeiten) geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob das Kind ein OGS/VHTS-Kind ist oder nicht.
  • Die max. Gruppengröße in der Notbetreuung wurde von 5 auf 15 Kinder pro Gruppe angehoben (entsprechend wie im Präsenzunterrichts, wo die Gruppengröße ebenfalls auf max. 15 Kinder beschränkt wurde). Sollten Sie zu diesem Thema weiterhin Fragen haben oder noch im Unklaren sein, ob Sie Anspruch auf die Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich hoffe, dass Sie trotz aller Umstände die Geduld und Zuversicht nicht verlieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies