28. August 2020

Elterninformationen

Liebe Eltern,                                                                                

um Ihnen bei dem enormen Wust an Informationen, die in den letzten Tagen und Wochen auf Sie eingeprasselt sind, einen Überblick zu geben, finden Sie hier noch einmal die entscheidenden Vorgaben des Schulministeriums für den Schulalltag Ihrer Kinder rund um die Corona-Pandemie:

Krankheitssymptome / Krankmeldungen

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Wir wissen, dass dies organisatorisch nicht immer einfach zu handhaben ist. Dennoch müssen wir Sie um Ihr Verständnis bitten, dass wir hinsichtlich der Vorgaben zum Schutz aller stringent auf Sie zukommen, wenn Ihr Kind Anzeichen von Krankheitssymptomen zeigt.

Sportunterricht

  • Der Sportunterricht wird ohne Mund und Nasenschutz durchgeführt. Die Benutzung von Sportgeräten sollte weitgehend eingeschränkt werden bzw. einer festen Übungsgruppe für die Stunde zugewiesen werden. Vor der Stunde ist das Händewaschen /oder das Desinfizieren der Hände verpflichtend.
  • Der Sportunterricht kann auch bei Regen draußen stattfinden. Regen stellt keine zwingende Ausnahme dar, um in die Halle zu gehen. Die Regelungen gelten bis zu den Herbstferien.

Diese Regelung stellt für alle Beteiligten natürlich eine enorme Belastung dar, da auf der einen Seite Kinder mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben sollen und auf der anderen Seite entsteht durch den Sportunterricht im Regen ein erhöhtes Erkältungsrisiko. Dementsprechend wägen unsere Sportlehrer in Zukunft gut ab, in wie weit die Witterungsbedingungen einen Sportunterricht im Freien zulassen.

Maskenpflicht

  • Schüler/ in legt aussagekräftiges Attest vor:

Folge: Schüler/ in wird von der Maskenpflicht befreit; dann ist Abstand von 1,5 Metern zu gewährleisten (zusätzlich Empfehlung Visier zu tragen (mit Abstandsgebot)); wenn Abstandswahrung von 1,5 Metern an Schule nicht möglich, dann Distanzunterricht

Da die Lehreraufsicht das Abstandsgebot in den Spielpausen in diesen Ausnahmefällen nicht gewährleisten kann, heißt dies, dass die entsprechenden Kinder in den großen Pausen nicht mit den anderen Kindern zusammen auf dem Schulhof frei toben und spielen dürfen. Hier wird aber in Absprache mit dem Kind und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer nach Alternativen gesucht.

Die Maskenpflicht wird zum 01.09. (vorrangig für die weiterführenden Schulen) in Unterrichtssituationen gelockert. Jedoch besteht im Gebäude und auf dem Schulgelände weiterhin Maskenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen,                                                

O. Skukies, Schulleitung