Archiv für den Monat: August 2020

Elterninformationen

28. August 2020

Elterninformationen

Liebe Eltern,                                                                                

um Ihnen bei dem enormen Wust an Informationen, die in den letzten Tagen und Wochen auf Sie eingeprasselt sind, einen Überblick zu geben, finden Sie hier noch einmal die entscheidenden Vorgaben des Schulministeriums für den Schulalltag Ihrer Kinder rund um die Corona-Pandemie:

Krankheitssymptome / Krankmeldungen

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Wir wissen, dass dies organisatorisch nicht immer einfach zu handhaben ist. Dennoch müssen wir Sie um Ihr Verständnis bitten, dass wir hinsichtlich der Vorgaben zum Schutz aller stringent auf Sie zukommen, wenn Ihr Kind Anzeichen von Krankheitssymptomen zeigt.

Sportunterricht

  • Der Sportunterricht wird ohne Mund und Nasenschutz durchgeführt. Die Benutzung von Sportgeräten sollte weitgehend eingeschränkt werden bzw. einer festen Übungsgruppe für die Stunde zugewiesen werden. Vor der Stunde ist das Händewaschen /oder das Desinfizieren der Hände verpflichtend.
  • Der Sportunterricht kann auch bei Regen draußen stattfinden. Regen stellt keine zwingende Ausnahme dar, um in die Halle zu gehen. Die Regelungen gelten bis zu den Herbstferien.

Diese Regelung stellt für alle Beteiligten natürlich eine enorme Belastung dar, da auf der einen Seite Kinder mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben sollen und auf der anderen Seite entsteht durch den Sportunterricht im Regen ein erhöhtes Erkältungsrisiko. Dementsprechend wägen unsere Sportlehrer in Zukunft gut ab, in wie weit die Witterungsbedingungen einen Sportunterricht im Freien zulassen.

Maskenpflicht

  • Schüler/ in legt aussagekräftiges Attest vor:

Folge: Schüler/ in wird von der Maskenpflicht befreit; dann ist Abstand von 1,5 Metern zu gewährleisten (zusätzlich Empfehlung Visier zu tragen (mit Abstandsgebot)); wenn Abstandswahrung von 1,5 Metern an Schule nicht möglich, dann Distanzunterricht

Da die Lehreraufsicht das Abstandsgebot in den Spielpausen in diesen Ausnahmefällen nicht gewährleisten kann, heißt dies, dass die entsprechenden Kinder in den großen Pausen nicht mit den anderen Kindern zusammen auf dem Schulhof frei toben und spielen dürfen. Hier wird aber in Absprache mit dem Kind und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer nach Alternativen gesucht.

Die Maskenpflicht wird zum 01.09. (vorrangig für die weiterführenden Schulen) in Unterrichtssituationen gelockert. Jedoch besteht im Gebäude und auf dem Schulgelände weiterhin Maskenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen,                                                

O. Skukies, Schulleitung

Informationen zum Schulstart

6.8.20

Informationen zum Schulstart

Liebe Eltern,

seit Anfang der Woche hat das Schulministerium NRW das Konzept für den Schulstart veröffentlicht. Daraus ergeben sich strenge, aber klare Vorgaben für den Schulalltag bis zunächst einmal einschließlich Montag, 31.08.2020:

  • Sobald die Kinder oder auch Eltern das Schulgelände betreten (also bereits auf dem Schulhof), müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Im Schulgebäude muss der Mund-Nasen-Schutz ebenfalls von allen Personen getragen werden.
  • Sobald die Kinder auf ihrem fest zugewiesenen Platz sitzen, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Sollten die Kinder aber an die Tafel, zur Toilette oder aus anderen Gründen den Sitzplatz verlassen muss der Mund-Nasen-Schutz wieder getragen werden
  • Auch in den Spielpausen auf dem Schulhof müssen die Kinder den Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Während des Sportunterrichts kann auf das Tragen des Schutzes verzichtet werden. In diesem Fall hat der Sportlehrer oder die Sportlehrerin aber darauf zu achten, dass die Kinder Abstand zueinander halten. Daher wird der Sportunterricht in der Anfangszeit (solange die strikten Vorgaben gelten) etwas anders aufgebaut sein. Wenn möglich draußen oder es gibt Individualsportarten usw.
  • Grundsätzlich könnte auch Schwimmunterricht für die 3. Klassen stattfinden, aber da wir die besondere Situation haben, dass sich unser Lehr-Schwimmbecken in den Niederlanden befindet, können wir zunächst bis zu den Herbstferien NICHT schwimmen gehen. Ersatzweise wird in diesen Stunden Sport unterrichtet.
  • Weiterhin gilt, dass die Eltern das Schulgebäude möglichst NICHT betreten sollten. Wir bitten darum, Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen.

Wie üblich finden in den ersten beiden Schulwochen die ersten Elternabende statt, so dass auch spätestens dann Fragen und eventuelle Sorgen rund um dieses Schuljahr geklärt werden können.

Einschulung:

Auch für die Einschulung bedeutet die momentane Situation eine enorme Veränderung. Neben der Tatsache, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für alle vorgeschrieben ist, können leider nicht wie sonst üblich alle interessierten Eltern, Familienmitglieder, Verwandte und Freunde an diesem aufregenden und schönen Moment teilnehmen und unsere neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler bei dem Schritt begleiten.

Um eine Menschenansammlung auf dem Schulhof zu vermeiden, dürfen pro Schülerin oder Schüler max. 2 Begleitpersonen dazukommen. Zudem müssen sich alle Begleitpersonen beim Betreten des Schulgeländes registrieren, damit eine Verfolgbarkeit gewährleistet werden kann. 

Auch bieten die Kirchengebäude nicht genügend Platz (mit den allgemeinen Hygienebestimmungen), um alle Kinder und Eltern sicher während des Einschulungsgottesdienstes unterbringen zu können. Daher findet dieser wie die „Einschulungsfeier“ auf dem jeweiligen Schulhof des Schulstandortes (Isselburg oder Werth) statt. Die Uhrzeit bleibt aber wie in dem Elternbrief angegeben bestehen:

  • Einschulungsgottesdienst Isselburg: 8:00 Uhr
  • Einschulungsgottesdienst Werth: 10:15 Uhr

Weiterhin muss zu unserem Bedauern die „Einschulungsfeier“ auf ein Minimum zurückgeschraubt werden, da die anderen Klassen und Schüler aus Hygienevorgaben so gut wie kein Rahmenprogramm gestalten können und dürfen. Umso schöner und wichtiger finden wir es, dass wir in enger Abstimmung mit den Kirchengemeinden den Schulgottesdienst auf dem Schulhof feiern können.

Im Anschluss werden die neuen Schülerinnen und Schüler ihre erste Schulstunde (ca. 45 min) in den Klassenräumen erleben. Normalerweise wird die Wartezeit der Eltern mit leckeren Kleinigkeiten von unserem Förderverein „versüßt“. Aus verständlichen Gründen ist auch dies leider nicht gestattet. Sollten Sie die 45 min. nicht mit Mund-Nasen-Schutz wartend verbringen wollen, muss ich Sie bitten für diesen Zeitraum den Schulhof zu verlassen.

Auch lassen die Vorgaben die liebgewonnene Tradition, dass die stolzen Eltern im Anschluss der ersten Schulstunde ihre Kinder im Klassenraum abholen können, nicht zu. Bitte warten Sie draußen auf Ihr Kind. Ich kann auch hier nur um Ihr Verständnis bitten.

Wir versuchen aber trotz der widrigen Umstände Ihrem Kind den Tag so schön wie möglich zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies