Archiv für den Monat: März 2020

Änderung der Regelung für die Notfallbetreuung

23.03.20

Änderung der Regelung für die Notfallbetreuung

Liebe Eltern,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

WICHTIG: Wenn Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen sollten, weil Sie nach den neuen Vorgaben Anrecht darauf haben, bitte ich Sie aus organisatorischen Gründen darum, dass Sie Ihr Kind mindestens einen Tag vorher im Sekretariat (02874-4191) telefonisch oder per Mail (isselschule@isselburger-schulen.de) anmelden. Zum einen, damit Sie den Nachweis des Arbeitgebers erbringen können und viel wichtiger für uns, dass wir als Schule ggf. zusätzliche Betreuungskräfte vorab rechtzeitig koordinieren und informieren können.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies

Hinweis des Schulamtes Borken

20.03.20

Für mehr Bewegung: Hinweis des Schulamtes Borken

Jeden Tag gibt es eine digitale Schulstunde (45 Minuten) Sport, Fitness und Wissenswertes für alle Kinder und Jugendlichen – zum Ansehen und Mitmachen zu Hause. Von Montag bis Freitag will Alba auf seinem Youtube-Kanal unter www.youtube.com/albaberlin ein Sport-Programm für Kinder und Jugendliche im Kita- (9 Uhr), Grundschul- (10 Uhr) und Oberschul-Alter (11 Uhr) anbieten. Die erste Sendung läuft an diesem Mittwoch um 10 Uhr für Kinder im Grundschulalter.

Es werden Bewegungstipps von Albas Fitness-Experten und Yoga-Trainern gezeigt, bei denen die Kinder zu Hause mitmachen können. Jugendtrainer stellen Sport- und Basketballwissen vor und verbinden dieses mit Aufgaben aus anderen Schulfächern wie Biologie, Mathematik oder Musik. Auch Alba-Profis, andere Gäste und für die Kleinsten das Maskottchen Albatros werden in die Sendung zugeschaltet oder besuchen das Studio. Täglich werden den Kindern Aufgaben gestellt und Challenges gestartet, bei denen die Kinder untereinander und gegen die Moderatoren antreten können.

Neue Informationen für die Klassen 4a, 4b und 4c

18.03.20

Die Englisch-Stars 4 Hefte sind jetzt für die Schülerinnen und Schüler angekommen und können somit am Standort Isselburg im Schulsekretariat zu den gewohnten Schulöffnungszeiten (7:45 Uhr bis ca. 12:00 Uhr) abgeholt werden. Soweit das organisatorisch möglich ist, kann dieses für Mitschüler auch mitgenommen werden, so muss sich nicht jede Familie einzeln auf den Weg machen.

Da am Standort Werth keine Notbetreuungsgruppe eingerichtet werden musste, müssen dementsprechend leider auch die Eltern der Werther Schülerinnen und Schüler nach Isselburg (Drengfurter Str. 13) kommen.

Coronavirus: weitere Informationen zu der Schulschließung ab dem 18.3.

16.03.20

Coronavirus: weitere Informationen zu der Schulschließung ab dem 18.3.

Liebe Eltern,

nach der von der Landesregierung beschlossenen Schulschließung gilt es nun Sie als Eltern bestmöglich zu informieren.

Frage: Darf mein Kind ab Mittwoch, 18.03.2020, in die Schule?

Antwort: Grundsätzlich gilt, dass KEIN Kind in die Schule soll. Allerdings wird in ganz bestimmten Fällen eine Ausnahme gemacht, wenn in Ihrer Familie folgende Bedingungen vorliegen.

  1. Beide Elternteile sind in einer sogenannten kritischen Infrastruktur    (Berufe, die der Aufrechterhaltung des notwendigen, öffentlichen Lebens  dienen) tätig.
  2. Sie sind alleinerziehend und sind in einer kritischen Infrastruktur tätig.

Sollte bei Ihnen Punkt a) oder b) zutreffen, müssen Sie der Schulleitung (Herr Skukies) eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers (NUR kritische Infrastruktur) vorlegen. Dann besteht für Ihr Kind die Möglichkeit des Schulbesuchs in der Notfallbetreuung.

Für alle andere Kinder gilt ausschließlich KEIN Schulbesuch. Das heißt auch, dass, wenn Sie Ihr Kind dennoch zur Schule schicken, dieses Kind nicht versichert ist und auch keinen Einlass findet darf.

Frage: Woran muss mein Kind arbeiten und woher weiß ich das als Elternteil?

Antwort: Auf unserer Homepage wird extra für die Schulschließungszeit ein neuer Überpunkt „Corona-Unterricht“ erstellt. Hier finden Sie als Unterpunkt die jeweilige Klasse Ihres Kindes. Dort sind Arbeitspläne und oder Arbeitsanweisungen bis spätestens Mittwoch, 18.3.2020, hinterlegt. Ebenfalls finden Sie dementsprechend eine Übersicht darüber, welche Materialien benötigt werden.

HINWEIS: Sollten Sie noch Materialien benötigen (z. B. ein neues Lies-Mal-Heft, weil Ihr Kind das aktuelle beendet hat), können Sie diese zu den Schulzeiten im Sekretariat oder in Rücksprache mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abholen. Bitte beachten Sie hierfür die Anweisungen im Unterpunkt der Klasse Ihres Kindes.

Frage: Was passiert mit den Arbeitsergebnissen meines Kindes?

Antwort: Die Arbeitsergebnisse werden von den jeweiligen Klassenlehrern/-innen im Anschluss kontrolliert und mit in die Bewertung für das Zeugnis einbezogen.

Frage: Wie lange wird mein Kind betreut? (Sofern es den o. g. Bedingungen entspricht)

Antwort: Auch hier gibt es 2 Varianten.

  1. Ihr Kind ist nicht in der Betreuung (OGS / VHTS) angemeldet – dann wird Ihr Kind solange in der Schule am Vormittag betreut, wie es laut regulärem Stundenplan Unterricht gehabt hätte.
  2. Ihr Kind ist in der Betreuung (OGS / VHTS) angemeldet – dann wird Ihr Kind jeden Tag bis 14.00 Uhr (VHTS) oder 16.00 Uhr (OGS) betreut.

Frage: Was ist, wenn ich noch irgendwelche Fragen bzgl. schulischer Angelegenheiten habe?

Antwort: Das Sekretariat ist in der Zeit bis zu den Osterferien montags bis freitags zu den normalen Schulzeiten besetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies, Schulleitung

Coronavirus: Schulschließung ab Montag (16.3.), komplette Schulschließung ab Mittwoch (18.3.) (weitere Informationen im Text)

13.03.20

Meldung bezüglich des Coronavirus

Liebe Eltern,

nachdem nun die Landesregierung NRW die komplette Schulschließung ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zu den Osterferien am Freitag, 04.04.2020, veranlasst hat, müssen wir uns auf diese Situation nun einstellen.

Sie als Eltern können am Montag, 16.03.2020, als auch am Dienstag, 17.03.2020, Ihre Kinder freiwillig zum Unterricht schicken. Die Schulpflicht wurde an diesen beiden genannten Tagen von der Landesregierung explizit ausgesetzt.

Am Montag und Dienstag (s.o.) wird ein Not- / Überbrückungsunterricht zwischen der 1. und 4. Stunde angeboten (also von 8.00 Uhr und 11.35 Uhr).

Es stellen sich folgende Fragestellungen:

Frage: Muss mein Kind in der schulfreien Zeit schulische Aufgaben bearbeiten?

Antwort: Ja, grundsätzlich müssen die Kinder (sofern nicht erkrankt) in den 3 Wochen bis zu den Osterferien selbstständig den Lernstoff des jeweiligen Arbeitsplans bearbeiten.

Frage: Womit arbeiten die Kinder und wie weiß ich als Elternteil, was die Kinder erledigen sollen?

Antwort: Einige Klassenlehrer/-innen haben Ihren Kinder bereits an diesem Freitag vorsorglich alle Arbeitshefte mitgegeben. Für Klassen, die noch nicht alle Materialien mit nach Hause bekommen haben, gilt: Am Montag oder Dienstag können und sollten die Materialien in der Schule abgeholt werden, sodass die Kinder daran arbeiten können.

Die Kinder der 1. und 2. Klasse können an den Teilarbeitsplänen weiterarbeiten.

Die Kinder der 3. und 4. Klasse bekommen über die Klassenlehrerinnen ebenfalls einen Arbeitsplan.

Frage: Wird und kann mein Kind in der Zeit bis zu den Osterferien betreut werden (OGS / VHTS)?

Antwort: Für die Kinder, die die OGS oder VHTS besuchen, ist eine Betreuung zunächst einmal für den Montag und Dienstag gesichert.

Weitere Informationen erhalten Sie dann am Montag (16.03.) oder spätestens Dienstag (17.03.).

Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne über die E-Mail: isselschule@isselburger-schulen.de an mich persönlich wenden. Ich leite Ihre Anfrage ggf. an die entsprechenden Kolleginnen oder Kollegen weiter.

Das ist für alle Beteiligten eine neue und außergewöhnliche Situation, der von allen Seiten nur mit viel Verständis, Flexibilität und Geduld begegnet werden kann.

Sobald neue Informationen oder Anweisungen vorliegen, werden Sie als Elternteil über die Pflegschaftsvorsitzenden, als auch über unsere Homepage informiert.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Skukies, Schulleitung